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Begrünte Fassade
Begrünte Gebäudefassade der Stadtverwaltung Venlo. Foto: flickr/Nanda Sluijsmans

Hochschulbau, Nachhaltigkeit

Die Muster(um)bauordnung der Architects for Future (A4F)

Das Thema Nachhaltigkeit steht in den letzten Wochen auch im Hochschulbau ganz oben auf der Agenda, s. unsere letzten Blog-Beiträge dazu. Der Wissenschaftsrat attestierte dem Hochschulbau gar „mangelnde Nachhaltigkeit“. Umso lohnenswerter ist meiner Meinung nach der Blick auf die Muster(um)bauordnung der Architects4future (A4F)[1] [2] vom Juli des vergangenen Jahres. Dort unterbreiten sie konkrete Vorschläge für ein „klimaneutrales bzw. klimapositives Bauen“.

Baufachleute sind sich zunehmend einig: die Branche hat ein Klima- und ein Ressourcenproblem. Die sektorspezifischen Klimaziele werden nicht erreicht und die Emissionen müssen schleunigst runter. Es bedarf einer Bauwende. Dabei haben der Erhalt der in den bereits errichteten Gebäuden steckenden Rohstoffe und der so genannten „grauen Energie“ oberste Priorität – manche sprechen sogar schon von „Goldener Energie“. Neubau ist keine Lösung für das Nachhaltigkeitsproblem, weil rund 50 % der gesamten Emissionen im Lebenszyklus eines Gebäudes für Baumaterialien und in der Bauphase entstehen. Das Rohstoffproblem ist ein doppeltes: einmal werden enorme Energiemengen bei der Produktion von Baumaterialien benötigt, insbesondere beim Beton, die ihrerseits hohe CO2-Emmissionen hervorrufen. Zum zweiten werden bestimmte Rohstoffe zunehmend knapp und werden zu oft beim Abriss einfach als Müll vernichtet. Damit die Baubranche dieses Ressourcenproblem in den Griff kriegt, muss sie kreislauffähig werden.

Erhalt grauer Energie

Um das größtmögliche Potenzial an „grauer Energie“ zu erhalten, muss in der Vorphase einer Bauplanung anhand von Lebenszyklusanalysen oder Lebenszykluskostenberechnungen abgewogen werden, ob ein Abriss und Ersatzneubau genehmigt werden können oder ob Erhalt und Sanierung eines Gebäudes aus Klimaschutzgründen sinnvoller sind. Abriss und Entsorgung belasten in der Lebenszyklusberechnung den Neu- und den Ersatzbau. Unter Kostengesichtspunkten sind die wissenschaftlich fundierten gesellschaftlichen Klimakosten pro Tonne CO2-Emmission einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt), und nicht nur diejenigen Kosten, die bei verkürzten aktuellen Marktpreisen anfallen. Damit ein „urban mining“, also eine Kreislaufwirtschaft der Baustoffe möglich wird, müssen bei allen Baumaßnahmen Dokumentationen erfolgen, was verbaut wurde. Dann muss bei Abriss sortenrein getrennt und aufgearbeitet werden. Zugelassen werden sollten nur noch Bauteile, die wiederverwendet werden können.

Bestandssanierungen müssen kein Neubauniveau erfüllen.

Um Sanierungsraten zu erhöhen, sind sie zu vereinfachen. Sanierungen sollten – da wo es vertretbar ist – nicht Neubaustandards erfüllen müssen. Verschiedene Länder machen vor, wie bspw. beim Brandschutz Kompensationsmaßnahmen annehmbar werden (§ 56 LBO Baden-Württemberg, § 39 Berliner BO hinsichtlich Barrierefreiheit). Bei Sanierungen in einzelnen Geschossen sollte der Bestandsschutz für angrenzende Nutzungseinheiten weiterhin gelten. Um die Verwendung von recycelten oder nachwachsenden Baustoffen zu vereinfachen, sollten insbesondere brandschutzspezifische Anforderungen an Sekundär- und Holzbaustoffe – im Einklang mit den Empfehlungen der Brandschutzsachverständigen – abgesenkt werden.

Ein aus Hochschulbausicht einleuchtender Vorschlag der A4F betrifft die nachzuweisende Nutzungsflexibilität von Neubauten. Gerade im Hochschulbau kommt es bei Neuberufungen zu Nutzungsänderungen und Umbaumaßnahmen. Damit diese leichter möglich sind, sollten Grundrisse, Bauteilfügungen und Anlagentechnik vorrausschauend geplant werden.

Eine der Kernforderungen der A4F findet sich bereits in den für den Hochschulbau relevanten Regelwerken wieder. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen weist der Bedarfsplanung die zentrale Aufgabe zu, den „vom Nutzer beantragten Raum- und Flächenbedarf auf Erfordernis und Angemessenheit, insbesondere auf eine Überversorgung hin, sowie auch mit dem Ziel der Vermeidung eines Neubaus durch optimierte Nutzung des Bestands kritisch [zu] hinterfragen“ [3]. Von besonderer Bedeutung ist der „Variantenvergleich“, der letztendlich eine Entscheidungsunterlage Bau qualifizieren muss. Auf den Hochschulbau übertragen fordern die Architects for Future im Grunde, nicht nur die Bedarfe kritisch zu hinterfragen, sondern auch die Variantenuntersuchung durch die systematische Anwendung von Lebenszyklusanalysen oder Lebenszykluskostenberechnungen im Sinne der Nachhaltigkeit abzusichern.

Wenn wir uns vergegenwärtigen, wie stark auf Neubau die Baubranche aber auch die Nutzer:innen ausgerichtet sind, dann wird deutlich, wie enorm die Herausforderung ist, vor der wir stehen.


[1] https://drive.google.com/file/d/1Ja1oNcvEnmHqy1rMnXr7085-ENE4IGIO/view
[2] https://drive.google.com/file/d/1cLwN0MgqnIRlVAHBA7EtF_uMjVh24ia1/view
[3] Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (2019): Leitfaden Nachhaltiges Bauen. Zukunftsfähiges Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden, Berlin, S. 60.

Bildquelle: pixabay.com